Allgemeine Geschäftsbedingungen.
VINZENZ GUBSER – NOSTALGISCHES BRANDING erbringt Leistungen im Bereich Kommunikation, Markentwicklung (Branding), Webdesign und Markenberatung. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») regeln die Beziehung zwischen Vinzenz Gubser (nachfolgend «Designer») und der auftraggebenden Person (nachfolgend «Kundschaft»). Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kundschaft haben keine Geltung. Abweichungen von diesen AGB gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
N°1 Leistungserbringung durch den Designer.
N°1.1 Die vom Designer zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Offerte oder einem separaten Vertragsdokument.
N°1.2 Der Designer verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen sorgfältig, gewissenhaft und weisungskonform zu erbringen. Schriftliche Vorgaben in der Offerte oder im zusätzlichen Vertragsdokument vorbehalten, steht die individuelle Ausgestaltung der Leistungen im Ermessen des Designers.
N°1.3 Der Designer ist berechtigt, für die Leistungserbringung Dritte beizuziehen. Aufträge an Dritte werden im Namen und auf Rechnung der Kundschaft erteilt. Erfolgt der Einkauf von Drittleistungen ausnahmsweise im eigenen Namen des Designers, werden diese Kosten der Kundschaft weiterverrechnet, sofern nicht bereits von der Offerte umfasst. Das Einverständnis der Kundschaft für den Beizug Dritter wird vorgängig eingeholt, sofern dadurch zusätzliche Kosten entstehen, die der Kundschaft weiterverrechnet werden, oder die Auftragserteilung im Namen und auf Rechnung der Kundschaft erfolgt. Die Haftung für Leistungen Dritter bleibt ausgeschlossen.
N°1.4 Verzögert sich der Projektfortschritt aufgrund fehlender Mitwirkung der Kundschaft (z.B. fehlende Inhalte, ausstehende Freigaben) um mehr als 14 Tage, ist der Designer berechtigt, das Projekt zu pausieren, Termine neu zu disponieren oder Zwischenabrechnungen für bereits erbrachte Leistungen zu stellen.
N°2 Vertragsabschluss & Vertragsänderungen.
N°2.1 Offerten des Designers sind während 14 Tagen gültig. Wird die Offerte nicht innerhalb dieser Frist angenommen, bleibt eine Neukalkulation vorbehalten.
N°2.2 Mit der Annahme der Offerte gilt ein Vertrag als rechtsverbindlich abgeschlossen. Die Annahme hat schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen. Mündliche Annahmen werden vom Designer per E-Mail bestätigt.
N°2.3 Änderungen des Vertrags bedürfen der Schriftform; wobei E-Mail genügt. Mündliche Anpassungen des Vertrags müssen schriftlich oder per E-Mail bestätigt werden.
N°3 Honorar, Zahlungsmodalitäten & Eigentumsvorbehalt.
N°3.1 Das in der Offerte genannte Honorar zzgl. Mehrwertsteuer (sofern anwendbar) ist verbindlich.
N°3.2 Reisekosten sind nach vorgängiger Absprache zusätzlich zum Honorar gemäss Offerte geschuldet und werden zum effektiv entstandenen Aufwand verrechnet.
N°3.3 Bei Leistungen an Kundschaft ausserhalb der Schweiz gehen die Mehrwertsteuerschuld und die Verpflichtung zur Abfuhr der Mehrwertsteuer auf die leistungsempfangende Person über (Reverse-Charge-Verfahren).
N°3.4 Drittleistungen und externe Gebühren (z.B. Stockfotos, Lizenzen, Hosting, Domains, etc.) sind nicht im Honorar enthalten. Sie werden nach vorgängiger Absprache in Anspruch genommen und direkt der Kundschaft verrechnet. Der Designer ist berechtigt, Vermittlungsprovisionen von Drittanbietenden entgegenzunehmen. Die Kundschaft verzichtet ausdrücklich auf deren Ablieferung.
N°3.5 Leistungen des Designers, die nicht in der Offerte aufgeführt sind, werden nur nach Absprache ausgeführt und nach Aufwand verrechnet. Änderungswünsche, die nach Annahme der Offerte erfolgen und auf neuen oder geänderten Bedürfnissen der Kundschaft beruhen, gelten als zusätzliche Leistungen und werden nach Aufwand verrechnet.
N°3.6 Der Designer ist berechtigt, Akonto-Rechnungen zu stellen. Die Schlussrechnung erfolgt nach Projektabschluss bzw. Projektbeendigung.
N°3.7 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen (Akonto-Rechnungen) bzw. 30 Tagen (Schlussrechnungen) nach Rechnungsdatum zu bezahlen. Danach tritt automatisch Verzug ein, auch ohne Mahnung. Der Verzugszins beträgt 5 % p.a. Bei Zahlungsverzug ist der Designer berechtigt, die Arbeit einzustellen.
N°3.8 Allfällige Nutzungsrechte an den vom Designer geschaffenen Arbeitsergebnissen gehen erst nach vollständiger Bezahlung aller offener Honorare und Kosten auf die Kundschaft über. Bis dahin verbleiben sämtliche Rechte und Unterlagen im Eigentum des Designers.
N°4 Geistiges Eigentum, Nutzungsrechte & Veränderungsverbot.
N°4.1 Sämtliche im Rahmen der Vertragserfüllung sowie der Offertstellung, Präsentationen oder «Pitches» (insbesondere Konzepte, Entwürfe, Designs, Logos, Texte, Grafiken, etc.) sind urheberrechtlich geschütztes geistiges Eigentum des Designers, unabhängig von deren Schutz- bzw. Eintragungsfähigkeit. Sofern in dieser Ziffer 4 oder in einem separaten Vertrag nicht ausdrücklich anderes geregelt, verbleiben alle Immaterialgüterrechte vollständig beim Designer. Die Kundschaft erhält ausschliesslich die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte.
N°4.2 Der Nutzungszweck für die geschaffenen Arbeitsergebnisse wird in der Offerte oder einer separaten schriftlichen Vereinbarung festgelegt. Fehlt eine solche Regelung, erhält die Kundschaft ausschliesslich das Recht zur einmaligen Nutzung für den absolut notwendigen Zweck, der sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt. Allfällige Nutzungsrechte stehen der Kundschaft erst nach Bezahlung aller Honorare, inklusive Drittleistungen, zu. Ziffer 4.7 dieser AGB bleibt in jedem Fall vorbehalten.
N°4.3 Der Umfang der der Kundschaft durch den Designer eingeräumten Nutzungsrechte richtet sich nach der Art des Arbeitsergebnisses und den individuellen Vereinbarungen in der Offerte oder einer separaten schriftlichen Vereinbarung. Besteht der Vertragsinhalt in der Schaffung von Arbeitsergebnissen mit langfristigen Nutzungszwecken (bspw. Markenzeichen, Firmennamen, Domainnamen, Websites, Produktdesgins, etc.), wird i.d.R. die Einräumung eines umfassenden Nutzungsrechts angestrebt. Besteht der Vertragsinhalt in der Schaffung von Arbeitsergebnissen mit kurz- oder mittelfristigen Nutzungszwecken (bspw. Kommunikationskampagnen, etc.), wird i.d.R. nur ein projektbezogenes Nutzungsrecht eingeräumt, beschränkt auf den vertraglich vereinbarten Zweck, die vereinbarte Dauer und die vereinbarten Medien. Der genaue Umfang des Nutzungsrechts und das Nutzungshonorar werden in der Offerte oder in einer separaten schriftlichen Vereinbarung definiert. Ohne explizite Regelung gilt Ziffer 4.2 dieser AGB (Zweckübertragungstheorie).
N°4.4 Für eine über das Vereinbarte hinausgehende Nutzung ist die vorgängige explizite Zustimmung des Designers und eine zusätzlich zu vereinbarende Entschädigung des Designers Voraussetzung.
N°4.5 Verwendet die Kundschaft die Arbeitsergebnisse widerrechtlich oder über die vertraglich vereinbarten Verwendungszwecke und/oder Dauer und/oder Medien hinaus und hat die Zustimmung für die darüberhinausgehende und/oder längere Nutzung verspätet oder gar nicht eingeholt, schuldet die Kundschaft dem Designer eine angemessene Entschädigung. Die Entschädigung bemisst sich nach dem entstandenen wirtschaftlichen Nachteil, beträgt jedoch mindestens das Doppelte des ursprünglich vereinbarten Honorars für diesen Leistungsteil.
N°4.6 Bearbeitungen, Veränderungen oder Nachahmungen der Arbeitsergebnisse ohne schriftliche Zustimmung des Designers sind unzulässig. Gleiches gilt für die Einräumung von Nutzungsrechten an Dritte.
N°4.7 Enthalten die Arbeitsergebnisse Abbildungen von Personen und/oder Orten und/oder Produkten mit eigenen Rechten, ist das Vorliegen der Zustimmung der Berechtigten vorbehalten und die Nutzung allenfalls zeitlich, geografisch und auf bestimmte Medienkanäle beschränkt.
N°5 Daten und Unterlagen.
N°5.1 Der Designer bewahrt projektbezogene Daten und Unterlagen während fünf Jahren auf, ohne Gewähr für deren Integrität oder Wiederherstellbarkeit.
N°5.2 Die Herausgabe von Daten und Unterlagen erfolgt nur nach vollständiger Bezahlung aller offener Honorare und gegen Aufwandsentschädigung. Die Herausgabe bedeutet keine Übertragung von Nutzungsrechten.
N°5.3 Der Designer ist nicht verpflichtet, Quelldaten (source files, offene Bild- und Layoutdaten, etc.) und Unterlagen an die Kundschaft herauszugeben. Eine Herausgabe erfolgt nur nach separater Vereinbarung und gegen Aufwandentschädigung.
N°6 Lizenzen Dritter.
Für im Rahmen der Vertragserfüllung zugekaufte Inhalte Dritter (Stockfotos, Schriften, Lizenzen, etc.) gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Anbieter. Die Kundschaft übernimmt die Verantwortung für deren Einhaltung und stellt den Designer von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.
N°7 Lieferfristen & Mitwirkung der Kundschaft.
N°7.1 Vereinbarte Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn die Kundschaft ihre Mitwirkungspflichten vollständig und termingerecht erfüllt.
N°7.2 Vor Beginn der vertraglich vereinbarten Arbeiten müssen sämtliche Inhalte (Texte, Bilder, Marken-Fragebogen, etc.) vollständig vorliegen.
N°7.3 Verpasste Mitwirkungsfristen von mehr als 14 Tagen berechtigen den Designer, das Projekt zeitlich neu zu planen.
N°8 Gewährleistungen.
N°8.1 Die Kundschaft hat Arbeitsergebnisse nach deren Lieferung bzw. Zustellung umgehend zu prüfen.
N°8.2 Der Designer gewährleistet das in der Offerte oder einem separaten Vertragsdokument schriftlich Zugesicherte. Als Mangel gilt einzig eine wesentliche Abweichung vom in der Offerte oder einem separaten Vertragsdokument schriftlich Zugesicherten.
N°8.3 Mängel sind innert 14 Tagen nach Erhalt einzelner Leistungen oder Arbeitsergebnisse schriftlich geltend zu machen, wobei die Anzeige per E-Mail genügt. Ohne fristgerechte Mängelrüge gilt die betreffende Leistung oder das betreffende Arbeitsergebnis von der Kundschaft als abgenommen. Mit einer ausdrücklichen Freigabe übernimmt die Kundschaft die volle Verantwortung für Form und Inhalt der Arbeitsergebnisse und bestätigt die Richtigkeit aller im Arbeitsergebnis enthaltenen Angaben. Jegliche darüberhinausgehende Gewährleistung des Designers wird ausgeschlossen.
N°8.4 Die Gewährleistung der Kundschaft beschränkt sich auf die Nachbesserung durch den Designer.
N°8.5 Der Designer übernimmt keine Gewähr für Leistungen Dritter, die der Designer im eigenen Namen oder im Namen der Kundschaft im Rahmen der Vertragserfüllung zugekauft hat.
N°8.6 Der Designer führt keine Markenrecherche (Identitäts- oder Ähnlichkeitsprüfung) durch und übernimmt keine Gewähr für die rechtliche Zulässigkeit oder Markenschutzfähigkeit der Arbeitsergebnisse. Die Kundschaft ist selbst verantwortlich für die Anmeldung, Eintragung und rechtliche Absicherung der Marke.
N°9 Haftungsausschluss und Schadloshaltung.
N°9.1 Die Haftung des Designers wird im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Der Designer haftet nicht für höhere Gewalt, Schäden durch Dritte oder durch fehlende oder verspätete Mitwirkung der Kundschaft. Der Designer haftet ferner nicht für Fehler, Sicherheitslücken oder Ausfälle von Dritt-Tools, Software-Plugins, CMS-Systemen oder Hosting-Anbietern.
N°9.2 Sofern der Designer von der Kundschaft mit der Bearbeitung, Anpassung oder Umgestaltung von Bestehendem beauftragt wird, welches dem Designer von der Kundschaft zur Verfügung gestellt wird, kann der Designer davon ausgehen, dass die Berechtigung zu solchen Verwendungen vorliegt und keine Rechte Dritter verletzt werden. Sollten wider Erwarten dennoch Dritte Rechtsansprüche gegen den Designer geltend machen, so übernimmt die Kundschaft alle Kosten, die für die Abwendung dieser Ansprüche anfallen (inkl. Anwalts- und Gerichtskosten) und ersetzt dem Designer allen daraus entstehenden Schaden.
N°9.3 Die Kundschaft ist für die bestimmungsgemässe Verwendung der vom Designer im Rahmen des Vertrags erbrachten Leistungen und Arbeitsergebnisse selbst verantwortlich. Die Kundschaft hält den Designer von jeglichen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Verwendung der Leistungen und Arbeitsergebnisse des Designers schadlos.
N°10 Einsatz von KI-Systemen.
N°10.1 Der Designer kann zur Unterstützung der Leistungserbringung KI-gestützte Systeme, Tools und Anwendungen, einschliesslich frei verfügbare und kostenpflichtige grosse Sprachmodelle (nachfolgend KI-Systeme) einsetzen. Sämtliche durch KI-Systeme erzeugten Inhalte werden vor selbständiger Einbindung in die vertraglichen Leistungen vom Designer geprüft und gegebenenfalls angepasst.
N°10.2 Aufgrund der rasanten Entwicklungen und der teilweise unklaren Bearbeitungskonzepte (insb. bei KI-Systemen, welche ihre Modelle mit den eingegebenen Daten trainieren oder proprietäre Inhalte bearbeiten), kann für Ergebnisse aus KI-Systemen – trotz Anwendung einer angemessenen Sorgfalt seitens des Designers – keine Fehlerfreiheit oder Rechtskonformität (insb. betreffend Immaterialgüterrechte) gewährleistet werden. Entsprechend haftet der Designer hierfür nicht.
N°10.3 Für Ergebnisse, die gemäss explizitem Wunsch der Kundschaft in KI-Systemen erzeugt werden, übernimmt der Designer keinerlei Verantwortung. Die Verantwortung für die Auswahl, Anpassung und Freigabe der Ergebnisse aus KI-Systemen liegt in diesen Fällen vollumfänglich bei der Kundschaft.
N°10.4 Der Designer unternimmt zumutbare Anstrengungen, dass Personendaten nur dann in KI-Systeme eingegeben werden, wenn dies mit der Kundschaft vereinbart oder durch die Kundschaft instruiert wurde und ansonsten nur nicht personenbezogene Inhalte in KI-Systeme eingegeben werden. Die Kundschaft anerkennt jedoch, dass insb. die indirekte Identifizierbarkeit praxisgemäss nicht immer vollständig ausgeschlossen werden kann und akzeptiert dieses Restrisiko, wofür der Designer nicht haftet.
N°10.5 Sofern die Kundschaft Materialien (einschliesslich Personendaten, Bilder, Videos, etc.) dem Designer für die Eingabe in KI-Systeme zur Verfügung stellt, gewährleistet die Kundschaft, dass sie sämtliche notwendigen Rechte daran hat, den datenschutzrechtlich notwendigen Informationspflichten nachgekommen ist, und nötigenfalls die Einwilligung von den betroffenen Personen eingeholt hat. Die Kundschaft hält den Designer von sämtlichen damit zusammenhängenden Ansprüchen auf erstes Verlangen des Designers schadlos. Der Klarheit halber wird festgehalten, dass in dieser Konstellation für datenschutzrechtliche Zwecke die Kundschaft Verantwortliche für die Datenbearbeitung, der Designer Auftragsbearbeiter und die Anbieterin des KI-Systems eine (Unter-)Auftragsbearbeiterin ist.
N°11 Geheimhaltung und Referenz.
N°11.1 Der Designer behandelt alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen vertraulich. Dies gilt über das Vertragsende hinaus. Zieht der Designer zur Vertragserfüllung Dritte bei, wird der Designer diese zur entsprechenden Geheimhaltung verpflichten. Ziffer 11.2. bleibt vorbehalten.
N°11.2 Der Designer wird hiermit von der Kundschaft berechtigt, die Identität der Kundschaft und die vom Designer für die Kundschaft erschaffenen Arbeitsergebnisse und Leistungen als Referenz zum Zweck der Eigenwerbung (insbesondere in Form von Portfolio-Einträgen und Case Studies) in allen Medien zu verwenden und zu publizieren.
N°11.3 Der Designer ist berechtigt, im Footer und im Impressum von Websites genannt zu werden.
N°12 Datenschutz.
Der Designer verpflichtet sich zur Einhaltung der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung.
N°13 Vertragsdauer & Kündigung.
N°13.1 Der Vertrag endet grundsätzlich mit seiner Erfüllung.
N°13.2 Beide Parteien können den Vertrag jederzeit schriftlich oder per E-Mail kündigen.
N°13.3 Bei Kündigung hat der Designer Anspruch auf das Honorar für bereits erbrachte Leistungen, entstandene Kosten und nicht annullierbare Drittleistungen.
N°13.4 Bei Kündigung vor Projektabschluss erhält die Kundschaft kein Nutzungsrecht an noch nicht vollständig bezahlten oder unfertigen Arbeitsergebnissen. Der Designer ist berechtigt, diese Entwürfe anderweitig zu verwenden. Die Nutzungsrechte verbleiben vollumfänglich beim Designer.
N°14 Salvatorische Klausel.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Unwirksame oder ungültige Bestimmungen werden durch Regelungen ersetzt, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommen. Dasselbe gilt für allfällige Lücken in diesen AGB.
N°15 Anwendbares Recht & Gerichtsstand.
N°15.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Designer und der Kundschaft findet materielles Schweizer Recht (unter Ausschluss des internationalen Privatrechts sowie des Wiener Kaufrechts) zur Anwendung.
N°15.2 Für Streitigkeiten sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte am Geschäftssitz des Designers (zurzeit Luzern) zuständig.
Stand: April 2026
Siehe auch: Impressum

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