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RECHTLICHES.

AGB's

Wir erbringen im Rahmen eines Auftrags Leistungen zugunsten des Kunden in den Bereichen Kommunikation-, Branding-, Webdesign- und Marketingberatung. Wir verpflichten uns, die uns übertragenen Aufgaben sorgfältig und gewissenhaft zu erledigen.

1. Leistungen.

Der Kunde anerkennt ausdrücklich das geistige Eigentum von Vinzenz Gubser, insbesondere das Urheberrecht an allen im Rahmen der Zusammenarbeit von Vinzenz Gubser geschaffenen Leistungen (wie z.B. Konzepte, Exposés für Konzepte, Gestaltungs- und Präsentationsvorschläge, Texte, Bilder, Ton, grafische Arbeiten, Internetauftritte, Fotos, Filme, Etiketten, Verpackungen, Marken, Signeten, etc.).

 

Der Kunde darf die von uns geschaffenen Leistungen nach Bezahlung des vollständigen Honorars für die im Projekt definierten Zwecke verwenden. Eine weitergehende Nutzung ausserhalb der definierten Zwecke benötigt unser schriftliches Einverständnis und ist zusätzlich zu entschädigen.

 

Nutzungsrechte für langfristig genutzte Werbemittel (wie insbesondere Verpackungen, Etiketten, Marken, Signete und Schriftzüge etc.) gehen nach Bezahlung des vollständigen Honorars zeitlich und räumlich uneingeschränkt an den Kunden über. Kein Nutzungsrecht wird für von uns erarbeitete Präsentationen bzw. Präsentationsvorschläge eingeräumt, ausser wir werden mit der Ausführung eines Präsentationsvorschlags beauftragt. Der Kunde hat aber weiterhin kein Nutzungsrecht an den von ihm nicht weiterverfolgten Präsentationsvorschlägen.

Vinzenz Gubser ist in keinem Fall zur Aushändigung offener Daten (Source Files) verpflichtet. Die Aushändigung erfolgt nur im äussersten Verlangen seitens des Auftraggebers und ist in einem solchen Fall ausschliesslich gegen eine angemessene Entschädigung zu realisieren. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach Arbeitsaufwand der Daten, sowie effektivem Wert seitens Auftraggebers, beträgt jedoch minimal CHF 500.- pro einzelnes Datei File.

 

Für den Fall einer vertragswidrigen Nutzung unseres geistigen Eigentums, schuldet uns der Kunde eine Konventionalstrafe von mindestens CHF 10’000.– pro Übertretung. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. Durch die Bezahlung der Konventionalstrafe fällt das Verbot der vertragswidrigen Nutzung nicht dahin.

2. Geistiges Eigentum, Nutzungsrechte, Konventionalstrafe.

Druckunterlagen, Bilder und Tonträger werden in zum Zeitpunkt der Erstellung gängigen Formaten und Datenträgern während mindestens 5 Jahren aufbewahrt. Die Unterlagen werden auf Verlangen des Kunden herausgegeben, sofern dieser seinen vertraglichen Verpflichtungen uns gegenüber vollumfänglich nachgekommen ist. Macht der Kunde vom Aushändigungsanspruch keinen Gebrauch, so dürfen wir die Unterlagen nach Ablauf der vorstehend erwähnten Aufbewahrungsfrist ohne Rückfrage vernichten. Der Kunde schuldet uns für die Aushändigung der Unterlagen eine angemessene Entschädigung, welche unsere diesbezüglichen Bemühungen für das Auslagern, Aufbereiten, Kopieren und Versenden abgilt. Die Herausgabe von Unterlagen an den Kunden beinhaltet nicht die Freigabe des Nutzungsrechtes.

 

Sämtliche durch uns geschaffenen Unterlagen werden fachgerecht für die Weiterverarbeitung vorbereitet. Will der Kunde durch uns geschaffene Unterlagen wie Lithos, Fotos, Dias, Texte sowie elektronische Dateien unter seiner Regie weiterverarbeiten, so sind wir nach Herausgabe der Unterlagen nicht haftbar für allfällige Fehler in der Wiedergabe.

3. Unterlagen.

Von uns im Rahmen eines Auftrags eingekaufte Fotos, Bilder, Vektorgrafiken, Videoclips, Schriften etc. (nachfolgend «eingekaufte Daten») unterliegen gesonderten Lizenz- und/oder Nutzungsbestimmungen der entsprechenden Datenbanken, Anbieter, Fotografen, Illustratoren, Agenturen etc. (nachfolgend «Anbieter»). Mit der Übergabe der Daten an den Kunden übernimmt der Kunde die alleinige Verantwortung für die Einhaltung der jeweils geltenden Bestimmungen (insb. Lizenz und/oder Nutzungsbestimmungen) der entsprechenden Anbieter (wie insb. Einholung der Nutzungsrechte für die Verwendung, Bezahlung der Nutzungsrechte etc.) und hält uns gegen allfällige Forderungen der entsprechenden Anbieter vollumfänglich schadlos. «Verwendung» bedeutet unter anderem kopieren, vervielfältigen, verändern, bearbeiten, synchronisieren, aufführen, anzeigen, ausstrahlen, veröffentlichen oder anderweitig nutzen. Der Kunde nimmt insbesondere davon Kenntnis, dass die eingekauften Daten gegebenenfalls für die eigene Verwendung oder die Verwendung durch Dritte noch ordnungsgemäss (nach den Lizenz- und/oder Nutzungsbestimmungen der entsprechenden Anbieter) nachlizenziert werden müssen. Wir schliessen jede Haftung aus Lieferungen von eingekauften Daten für direkte oder mittelbare Schäden sowie für Folgeschäden und entgangenem Gewinn, soweit gesetzlich zulässig, aus.

4. Eingekaufte Daten.

Liefertermine gelten nur, wenn die erforderlichen Unterlagen/Informationen vereinbarungsgemäss bei uns eintreffen und der Kunde seinerseits die vereinbarten Termine einhält. Für Terminverzögerungen, die durch verspätet eingereichte Kundenunterlagen, durch Änderungswünsche des Kunden, verspätetes Feedback oder durch Erweiterung des ursprünglich vereinbarten Auftragsumfanges entstehen oder, für welche uns kein Verschulden trifft (z. B. Betriebsstörungen, Strommangel, Epidemien, Pandemien sowie alle Fälle höherer Gewalt) können wir keine Haftung übernehmen.

Bevor mit den Designarbeiten begonnen werden kann, müssen sämtliche Inhalte, wie Texte, Bilder, Grafiken, Schriften und Styleguide (wenn vorhanden) zur Verfügung gestellt werden. Dies beinhaltet ebenfalls die Rücksendung des Fragebogens und allfällig anderen Daten und Unterlagen, welche von Wichtigkeit sind.

5. Lieferfristen und Termine.

Reklamationen sind sofort nach Erhalt der Arbeiten und/oder Produkte schriftlich an uns zu richten. Reklamationen bei Leistungen Dritter, zu deren Beschaffung wir lediglich als Vermittler aufgetreten sind, liegen nicht in unserer Verantwortung. Wir setzen uns in diesem Falle als Vermittler für eine faire Regelung zwischen dem Kunden und Dritten ein, können jedoch für allfällig entstandene Schäden nicht belangt werden.

 

In jedem Fall trägt der Kunde durch die Unterzeichnung des «Gut zur Ausführung» die volle Verantwortung für die Form, die Farbe und den Inhalt in allen Werbe- und Kommunikationsmitteln. Vinzenz Gubser ist lediglich für die konzeptionell und technisch fachgerechte Aufmachung verantwortlich.

6. Reklamationen.

Soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist, bemisst sich unser Honorar nach Projektpreisen (zzgl. MwSt.). Sämtliche Änderungswünsche und Feedback Schlaufen, welche die offerierten Leistungen übersteigen, werden mit einem Stundensatz von CHF 135.- berechnet. Zusätzlich werden im Projektvolumen enthaltene Korrekturschleifen lediglich im Zeitraum von 14 Tagen ab Sendung an den Auftragsgeber berücksichtigt. Sämtliche Änderungen, welche nach dieser Frist eingehen, werden ebenfalls mit einem Stundensatz von CHF 135.- verrechnet.

 

Die erste Besprechung und eine darauffolgende einfache Offertstellung ist für den Kunden kostenfrei und für beide Parteien unverbindlich. Alle der ersten Besprechung folgenden Tätigkeiten von Vinzenz Gubser sind entgeltlich. Erhält einer unserer Präsentationsvorschläge vom Kunden den Zuschlag, werden die von uns im Zusammenhang mit diesem Präsentationsvorschlag vor dem Zuschlag getätigten Leistungen angemessen angerechnet. Die Nutzungsrechte an präsentierten Vorschlägen oder Teilen davon verbleiben bei uns. Sie dürfen vom Kunden nur nach ausdrücklicher Zustimmung durch uns und erst dann genutzt werden, wenn das vereinbarte Honorar vollständig geleistet wurde.

 

Unsere Auslagen für Verbrauchsmaterial, Porti, Telekommunikationskosten, Fotokopien, und Archivierung werden durch eine Pauschale von 5% der Honorarsumme abgegolten. Alle übrigen Auslagen (wie Reisekosten, Kurierdienste, etc.) werden zu Selbstkosten belastet.

 

Das Honorar und der Auslagenersatz verstehen sich vor Mehrwertsteuer zum jeweils gültigen Satz und unterliegen dieser, soweit nicht eine vom Gesetz vorgesehene Ausnahme vorliegt.

7. Honorar.

Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass wir bei Auftragsvergaben an Dritte berechtigt sind, Provisionen von Leistungserbringern entgegenzunehmen und verzichtet ausdrücklich auf deren Ablieferung.

8. Provisionen.

Wir sind berechtigt, Akonto-Rechnungen zu stellen. Die Höhe des Akonto-Betrages richtet sich in der Regel nach den Leistungen, die bis zum Zeitpunkt der Akonto-Rechnungsstellung durch uns erbracht worden sind. Akonto-Rechnungen sind zahlbar rein netto innert 7 Tagen nach Erhalt. Schlussrechnungen sind zahlbar rein netto innert 14 Tagen nach Erhalt.

 

Wir sind ferner berechtigt, einen (auf die nächste Rechnung oder Schlussrechnung) anrechenbaren Vorschuss zu verlangen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen zu reduzieren oder zurückzubehalten aufgrund von Beanstandungen, welche von uns nicht akzeptiert worden sind. Wir behalten uns vor, die Arbeiten bei Zahlungsverzug des Kunden vorübergehend einzustellen. Bis nicht das gesamte Projektvolumen vollumfänglich seitens Auftraggeber beglichen wurde, liegen sämtliche Nutzungsrechte bei Vinzenz Gubser.

9. Zahlungs Konditionen.

Aufträge an Dritte erteilen wir im Namen und auf Rechnung unseres Kunden. Fakturen von Dritten werden durch uns kontrolliert und zur direkten Begleichung an den Kunden weitergeleitet. Für Forderungen Dritter, die dem Kunden direkt in Rechnung gestellt werden, übernehmen wir keinerlei Verantwortung.

10. Aufträge an Dritte.

Wird ein erteilter Auftrag reduziert oder annulliert, haben wir Anrecht auf Verrechnung der bisher geleisteten Arbeit nach Zeitaufwand sowie der Unkosten und Vorleistungen Dritter sowie des Auslagenersatzes. Darüber hinaus haben wir das Recht, die bisher geleistete Arbeit bei Annullierung des Auftrags anderweitig zu verwenden. Die Nutzungsrechte bleiben diesfalls vollumfänglich bei uns.

11. Reduktion oder Annullierung des Auftrags.

Unsere Haftung wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Wir haften auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrags gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzepte und Entwürfe. Wir haften nicht für Mängel aus Lieferungen und Leistungen beigezogener Dritter und ebenso wenig für aus solchen Lieferungen und Leistungen entstandene Schäden. Wir haften auch nicht für die Schutzfähigkeit und wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit der vorgeschlagenen Werbemassnahmen. Der Kunde übernimmt die Verantwortung dafür, dass die von ihm gewählten Werbemassnahmen wettbewerbsrechtlich einwandfrei sind, insbesondere dem Lotteriegesetz sowie dem Persönlichkeitsschutz entsprechen.

12. Haftung.

Vinzenz Gubser ist berechtigt, sämtliche geschaffenen Leistungen zum Zwecke der Eigenwerbung in sämtlichen Medien und auch für Kampagnen bei Wettbewerben zu verwenden sowie diese zu beschreiben und im Übrigen auf das Tätigwerden für den Kunden hinzuweisen.

13. Eigenwerbung.

Die teilweise Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine nach dem Sinn und Zweck wirtschaftlich gleichartige und rechtlich zulässige Bestimmung.

14. Teil Nichtigkeit.

Die Beziehungen zwischen dem Kunden und uns unterstehen ausschliesslich materiellem schweizerischem Recht (unter Ausschluss des internationalen Privatrechts sowie des Wiener Kaufrechts). Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Luzern, soweit nicht zwingendes Recht einen anderen Gerichtsstand vorsieht. Wir sind aber nach unserer Wahl auch berechtigt, den Kunden an dessen Wohnsitz in Anspruch zu nehmen.

 

Stand: Oktober 2022

15. Anwendbares Recht und Gerichtstand.

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